Für die Anmeldung bei Spitex Kanton Zug braucht es das mündliche Einverständnis von der Ärztin/dem Arzt. Anschliessend kann die Anmeldung elektronisch via online-Formular, per Mail oder telefonisch erfolgen.
Senden Sie Ihre Kontaktdaten via Mail an unseren Kundendienst. Wir nehmen gerne mit Ihnen Kontakt auf für eine kostenlose Beratung. Mail
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Nach Möglichkeit gehen wir auf Ihre Wünsche ein. Da wir rund 680 Einsätze pro Tag leisten, kann es vorkommen, dass wir Ihre Wünsche nicht immer berücksichtigen können.
Ja, die gesetzliche Patientenbeteiligung von 20 % (max CHF 15.35 pro Tag) muss jede Kundin/jeder Kunde selbst bezahlen. Dieser Betrag wird direkt von Spitex Kanton Zug verrechnet.
Zudem muss die Kundin/der Kunde auch die Jahresfranchise sowie der gesetzliche Selbstbehalt von 10 % selber tragen. Dies wird via Leistungsabrechnung direkt von der Krankenversicherung abgerechnet.
Nein, Kinder und Jugendliche von 0 - 18 Jahren sind von der Kostenbeteiligung befreit.
Im Weiteren darf die Patientenbeteiligung nicht verrechnet werden, wenn die Spitex-Leistungen durch die Invalidenversicherung, die Unfallversicherung oder die Militärversicherung finanziert werden.
Bei Leistungen der Akut- und Übergangspflege darf ebenfalls keine Patientenbeteiligung verrechnet werden.
Bei Personen, die bei einem Krankenversicherer unfallversichert sind (z.B. Personen ohne Erwerbsarbeit oder im Rentenalter) läuft auch ein Unfall über das KVG (vgl. auch Art. 8 KVG). Die Patientenbeteiligung muss somit erhoben werden.
Falls versichert, werden die Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen ganz oder zum Teil von der Zusatzversicherung übernommen. Fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenversicherung nach.
Aufgrund der neuen Gesetzgebung seit 1. Januar 2019 braucht es keine Kostengutsprache des Wohnsitzkantons mehr. Es gelten automatisch die anerkannten Pflegekosten des Standortkantons analog den dort wohnhaften Personen.
Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz aus EU und EFTA Ländern können den Krankenkassenanteil möglicherweise über die Gemeinsame Einrichtung KVG www.kvg.org verrechnen. Die Abklärung des Anspruches muss durch die Kundin/den Kunden selber gemacht und der Spitex Kanton Zug mitgeteilt werden. Die übrigen Kosten (Restfinanzierung) werden der Kundin/dem Kunden verrechnet.
Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz ausserhalb der EU und EFTA Ländern geht die Rechnung (KLV-Tarife, Patientenbeteiligung und Restfinanzierung) direkt an die Kundin/den Kunden.
Pflegebedürftige Personen haben unter besonderen Voraussetzungen Anspruch auf finanzielle Zusatzleistungen der Ausgleichskasse. Mehr Infos
Jeweils in der zweiten Monatshälfte wird die Rechnung für den vergangenen Monat versandt.
Diese Kopie ist für die Kunden als Information gedacht, damit sie sehen, wie viel der Krankenversicherung für pflegerische Leistungen verrechnet wurde. Für einige Kunden auch für die Kontrolle der 20% Patientenbeteiligung. Kunden, welche nur Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen haben, erhalten keine «Kopie Krankenkassenrechnung zur Info», da dies direkt über den Kunden läuft. Aus Systemgründen können wir dies nicht auf einzelne Kunden anpassen und somit erhalten alle Kunden mit pflegerischen Leistungen die «Kopie Krankenkassenrechnung zur Info».
Ja, diese Möglichkeit besteht, jedoch gegen eine einmalige Pauschalgebühr von CHF 50.00.
Nein, dies ist aus Systemgründen aktuell nicht möglich. In der Zukunft möchten wir das anbieten, der Zeitpunkt ist jedoch noch offen.
Ja, es handelt sich um notwendige administrative Aufgaben wie z.B. Erstellen von ärztlichen Aufträgen, Erstellen von Pflegeplanung oder Kontakt zu externen Diensten wie Hausärzte und Ambulatorien.
Ist die Kundin/der Kunde zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht zu Hause oder wurde der Termin nicht 24h im Voraus abgesagt, verrechnet die Spitex Kanton Zug eine Pauschale von CHF 50.00.
Bei unvorhergesehenen Notfällen wie z.B. Spitaleintritt oder Ähnliches erfolgt keine Verrechnung. Diese Pauschale wird nicht von der Krankenversicherung rückerstattet.
Ja, bei Zahlungsverzug werden CHF 30.00 Mahngebühren verrechnet.