Pflegerische Leistungen
Die Kosten für pflegerische Leistungen werden gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) von den Versicherungen übernommen, vorausgesetzt ein ärztlicher Auftrag liegt vor. Pflegematerialien werden teilweise durch die Versicherungen vergütet.
Spitex Kanton Zug verrechnet die aufgewendete Zeit in 5-Minuten-Einheiten (Mindestdauer = 10 Minuten). Angebrochene Einheiten werden aufgerundet.
Der Kundin/dem Kunden wird 20 % des kassenpflichtigen Betrages für Leistungen der Langzeitpflege als Patientenbeteiligung, jedoch höchstens CHF 15.35/Tag, belastet. Ausnahme: Bei Personen unter 18 Jahren.
Es wird keine Patientenbeteiligung erhoben.
Diese Tarife gelten für Personen bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Es wird keine Patientenbeteiligung erhoben.
Für Personen ab dem 21. Altersjahr gelten die Tarife «Langzeitpflege».
Die Akut- und Übergangspflege gilt für maximal 14 Tage nach Spitalaustritt, falls vom behandelnden Arzt des Spitals so verordnet. Es wird keine Patientenbeteiligung erhoben.
Hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen
CHF 36.00/Std. (Verrechnung in 10-Minuten-Einheiten)
Die Kosten für hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen müssen von den Kundinnen und Kunden selber getragen werden, ausser es wurde eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. In diesem Fall kommt die Versicherung ganz oder teilweise für die Kosten der hauswirtschaftlichen Leistungen auf.
CHF 85.00/Std.
Diese Kosten müssen von der Kundin/dem Kunden selber getragen werden.
Frischmahlzeitendienst
CHF 18.00 pro Mahlzeit inkl. Lieferung
Diese Kosten müssen von der Kundin/dem Kunden selber getragen werden.