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Tarife 2023

Pflegerische Leistungen

Die Kosten für pflegerische Leistungen werden gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) von den Versicherungen übernommen, vorausgesetzt ein ärztlicher Auftrag liegt vor. Pflegematerialien werden teilweise durch die Versicherungen vergütet.

Spitex Kanton Zug verrechnet die aufgewendete Zeit in 5-Minuten-Einheiten (Mindestdauer = 10 Minuten). Angebrochene Einheiten werden aufgerundet.

a) Langzeitpflege

Der Kundin/dem Kunden wird 20 % des kassenpflichtigen Betrages für Leistungen der Langzeitpflege als Patientenbeteiligung, jedoch höchstens CHF 15.35/Tag, belastet. Ausnahme: Bei Personen unter 18 Jahren.

  • CHF 76.90/Std.  Abklärung und Beratung                     
  • CHF 63.00/Std.  Behandlungspflege               
  • CHF 52.60/Std.  Grundpflege   

b) Pflege gemäss Unfall- und Militärversicherungsgesetz

Es wird keine Patientenbeteiligung erhoben.

  • CHF 114.96/Std.  Abklärung und Beratung
  • CHF   99.96/Std.  Behandlungspflege
  • CHF   90.00/Std . Grundpflege

c) Pflege gemäss Invalidenversicherungsgesetz

Diese Tarife gelten für Personen bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Es wird keine Patientenbeteiligung erhoben.

  • CHF 114.96/Std.  Abklärung und Beratung
  • CHF 114.96/Std.  Behandlungspflege

Für Personen ab dem 21. Altersjahr gelten die Tarife «Langzeitpflege».

d) Akut- und Übergangspflege

Die Akut- und Übergangspflege gilt für maximal 14 Tage nach Spitalaustritt, falls vom behandelnden Arzt des Spitals so verordnet. Es wird keine Patientenbeteiligung erhoben.

  • CHF 62.40/Std.  Abklärung und Beratung       
  • CHF 57.60/Std.  Behandlungspflege             
  • CHF 53.40/Std.  Grundpflege  

Hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen

a) Standard-Leistungen

CHF 36.00/Std.  (Verrechnung in 10-Minuten-Einheiten)

Die Kosten für hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen müssen von den Kundinnen und Kunden selber getragen werden, ausser es wurde eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. In diesem Fall kommt die Versicherung ganz oder teilweise für die Kosten der hauswirtschaftlichen Leistungen auf.

b) Komfort-Leistungen

CHF 85.00/Std.

Diese Kosten müssen von der Kundin/dem Kunden selber getragen werden. 

Frischmahlzeitendienst

Frischmahlzeiten

CHF 18.00  pro Mahlzeit inkl. Lieferung

Diese Kosten müssen von der Kundin/dem Kunden selber getragen werden.

 

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